Aktuelles

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hebt sämtliche Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe auf. Damit reagiert es auf den Umstand, dass in den letzten Wochen schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten sind. Neue Vogelgrippe-Fälle sind aber weiterhin möglich. Deshalb müssen Geflügelhaltende vermehrte Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel melden. Das BLV beobachtet die Situation aufmerksam.
Was weiterhin zu beachten ist:
Wachsam bleiben – Vorbereitet sein

Die Wahrscheinlichkeit von Vogelgrippefällen ist gesunken – es können jedoch weiterhin Fälle auftreten. Insbesondere im nächsten Winter ist mit einem erneuten Auftreten zu rechnen. Für Geflügelhaltende gilt weiterhin:

  • Registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung: Tierhaltung anmelden / ändern
  • Melden Sie erhöhte Krankheits- und Todesfälle Ihrer Tierärztin / Ihrem Tierarzt
  • Seien Sie jederzeit bereit, Ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Richten Sie einen geschützten Wintergarten ein, den Sie im Bedarfsfall nutzen können.
  • Die Impfung ist ausschliesslich im Rahmen eines Forschungsprojektes in zwei Zoos erlaubt.
Überwachung der Wildvögel
  • Melden Sie tote Wildvögel der Wildhut.
  • Zuständigen Wildhüter finden
  • Berühren Sie tote Wildvögel nicht. Falls doch nötig: Einweghandschuhe anziehen und diese im Abfall entsorgen. Hände danach gut waschen.




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