Gemeindesteueranlage | 1.6 % |
Liegenschaftssteuer | 1.2 %o des amtlichen Wertes |
Kirchensteuer reformiert | 0.1700 |
Kirchensteuer römisch-katholisch | 0.2300 |
Wehrdienstersatzabgabe | 21,42 % der Einfachen Steuer, mind. Fr. 20.00, max. Fr. 450.00 |
Hundetaxe | Fr. 30.00 pro Hund |
Der Tarif für die Kantons- und Gemeindesteuern, der Tarif für die direkte Bundessteuer sowie Berechnungsbeispiele sind in der allgemeinen Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen und auf der Internetseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern zu finden.
Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungsgemeinde ein Gesuch um Steuererlass einzureichen (Art. 240 Steuergesetz (StG)). Bei bloss vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten ist allenfalls ein Gesuch um Zahlungserleichterung, d.h. um Verlängerung der Zahlungsfrist, an die zuständige Inkassostelle zu stellen.
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Region Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 5
Postfach
3400 Burgdorf
Tel. 031 633 60 01
Fax 031 633 93 30
Steuerbüro Ochlenberg
Stauffenbach 14g
3367 Ochlenberg
Tel. 062 961 71 54