In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16.12.1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ochlenberg an seiner Sitzung vom 30.03.2015 die Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen erlassen hat. Diese tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 01.05.2015 in Kraft. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Ochlenberg oder unter www.ochlenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, erhoben werden.