Aktuelles

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 04.06.2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29.10.2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr wie folgt gesperrt:

Teilstrecke

Thörigen bis Stauffenbach (Mätteberg bis Abzw. Willershäusern)

Dauer und Art der Erschwerung

Montag, 10.08.2015 bis Freitag, 30.10.2015
Durchfahrbreite max. 2.00 m
Gesamtgewicht max. 3.5 t

Dauer der
Totalsperrung

Montag, 17.08.2015 bis Freitag, 28.08.2015

Verkehrsführung

Der Verkehr wird über Wydenbach - Linde umgeleitet. Die Umleitungen werden signalisiert.

Grund

Sanierung Fahrbahnabsenkung "Hangrutsch"

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.





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