Das heute gültige Gebührenreglement stammt aus dem Jahre 1996 und entspricht nicht mehr überall den gesetzlichen Bestimmungen. Ebenfalls muss die Gemeinde die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe integrieren.
Am 01.01.2013 ist das neue Hundegesetz vom 27.03.2012 in Kraft getreten und die bisherigen kantonalen Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Hundetaxe wurden gleichzeitig aufgehoben. Art. 13 des Hundegesetzes stellt es den Gemeinden frei, ob sie künftig eine Hundetaxe erheben wollen, und verweist für die Regelung der Hundetaxe auf die Vorschriften der Gemeindegesetzgebung.
Die wichtigsten Änderungen sind:
Der Gemeinderat Ochlenberg hat das Gebührenreglement an seiner Sitzung vom 18.03.2013 genehmigt und empfiehlt es der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2013 zur Genehmigung.