Neue Meldepflicht für die Durchführung von Tombolas und Lottos
Seit dem 01. Januar 2021 ist die neue Geldspielgesetzgebung in Kraft. Dies bedeutet auch, dass ab 01. Januar 2021 für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht besteht. Die Vorgaben sind einzuhalten. Nähere Informationen und Unterlagen erhalten Sie auf der entsprechenden Webseite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern https://www.pom.be.ch/pom/de/index/lotteriefonds/lotteriefonds/Bewillligungen_Meldungen.html.
Meldungen-Checkliste-Lottos-und-Tombolas.pdf