Der Gemeinderat Ochlenberg hat an seiner Sitzung vom 23.09.2013 eine neue Benützungsordnung und einen -tarif für die Schulanlagen Neuhaus und Oschwand erlassen.
Diese treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 01.01.2014 in Kraft. Die Benützungsordnung und der –tarif können bei der Gemeindeverwaltung Ochlenberg eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, erhoben werden.