Ab 01.01.2014 können die Kontrollmarken und -schilder für Motorfahrräder für das Jahr 2014 unter Vorlage des Fahrzeugausweises gegen Barzahlung bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gebühren
Die Kontrollmarke und damit die Haftpflichtversicherung ist vom 01.01. bis zum 31.05. des Folgejahres gültig.