Aktuelles

Gemäss Vollzugshilfe "Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft" BAFU/BLW aus dem Jahr 2011 ist jede neue Hofdüngeranlage mit einer Dichtheitsprüfung zu kontrollieren. Das Amt für Wasser und Abfall verlangt, dass bei neuen Behältern eine Dichtheitsprüfung vor dem Hinterfüllen und der Inbetriebnahme durchgeführt wird.

Phase 1
Dichtheitskontrolle vor der Hinterfüllung, mit einem Wasserstand von mindestens 75 cm. Die Kontrolle hat im Beisein der Gemeinde, Ingenieur und Bauunternehmen zu erfolgen. Nach 2 - 3 Tagen Füllung dürfen sich bei den Arbeitsfugen von aussen keine Nassstellen bilden. Das Protokoll ist anschliessend von allen Beteiligten zu unterzeichnen.

Phase 2
Nach Fertigstellung und vor Inbetriebnahme der Güllegrube ist eine Schlusskontrolle durchzuführen (Bauwerksabnahme ohne Dichtheitsprüfung). Die Kontrolle hat im Beisein der Gemeinde, Ingenieur und Bauunternehmen zu erfolgen.

Abweichungen von diesem Vorgehen bedürfen der Zustimmung des AWA. Falls die beiden Kontrollen nicht vorschriftsgemäss durchgeführt werden, behält sich das AWA folgende Massnahmen vor:

  • Freilegen der Güllegrube und nachträgliche Dichtheitsprüfung oder
  • Entleeren der Güllegrube und Dichtheitsprüfung mit Wasserfüllung und Kontrollgerät.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Tel. 062 961 71 54, oder das Amt für Wasser und Abfall, Tel. 031 633 38 11.





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