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Illegale Trails im Wald – Haftung der Grundeigentümer

 Mountainbiken ist als Freizeitsport sehr beliebt. In Tourismusdestinationen entwickelt sich der Bikesport zunehmend zur wichtigen Einnahmequelle während den Sommermonaten. Auch in anderen Regionen wird der Bikesport intensiv praktiziert. Die Nachfrage nach attraktiven Bikerouten, Trails, Downhillpisten und Veranstaltungen nimmt zu. Tourismusstationen und diverse Initianten in Agglomerationsgebieten möchten das Angebot entsprechend erweitern.

Der Mountainbikesport beansprucht Wald und Landschaft. Konflikte mit anderen Freizeitangeboten, Wald- und Landbesitzenden sowie Behörden sind oft die Folge. Das Abstimmen der verschiedenen Bedürfnisse bedarf entsprechender Planung. Für konkrete Vorhaben sind oftmals Bewilligungen notwendig. Das Thema „Biken“ ist kein reines Waldthema. Es bestehen deshalb auch keine eigenständigen forstlichen Leitverfahren. Es gilt, weitere raumplanerische Gesichtspunkte sowie die entsprechenden Planungs- und Bewilligungsverfahren zu berücksichtigen.

 Klassifizierung und Auswirkungen
Der Bikesport wird auf verschiedene Arten ausgeübt. Grundsätzlich kann zwischen den folgenden Typen unterschieden werden:

  • Bikerouten (Biketouren, Singletrails, Freeride)
  • Flowtrails und Downhillpisten inkl. Bauwerke (Sprünge, Übergänge usw.)
  • Dirt- und Pumptracks

Am häufigsten sind die Bikerouten. Bei den übrigen Arten handelt es sich um Spezialgebiete, die spezifische Ausrüstung erfordern und von einer Betreiberschaft beaufsichtigt werden. Das Downhillfahren hat in den letzten Jahren jedoch an Bedeutung gewonnen und wird vor allem von den Bergbahnen zunehmend für eine bessere Auslastung ihrer Bahnen im Sommer entdeckt. Dirt- und Pumptracks sind nicht auf Standorte im Wald angewiesen und werden daher in vorliegender Arbeitshilfe nicht weiter behandelt.

 Im Wald kann das Biken Bodenverdichtungen und Erosion auslösen. Ursachen dafür sind die relativ schmalen Reifen und die dynamischen Belastungen wie das Bremsen. Ist der Weg zudem nicht genügend fest, können sumpfige Stellen entstehen, denen oft ausgewichen wird. Dies führt zu einer unerwünschten Wegverbreiterung. Vor allem in steilem Gelände mit häufigen Niederschlägen sowie schlecht befestigten und stark frequentierten Bikestrecken können Bodenverdichtung und Erosion problematisch werden.

 Bei Wildtieren verursacht das Biken Störungen, Stress und Lebensraumzerschneidungen. Die teilweise raschen Bewegungen der Biker/innen und die hohen Geschwindigkeiten können beim Wild heftige Fluchtreaktionen auslösen, was örtlich zu einem höheren Wildaufkommen und damit zu einem grösseren Wildschadenrisiko im Wald führen kann. In Gebieten mit bereits bestehendem, hohem Wilddruck könnte dies die Walderhaltung langfristig beeinträchtigen. Neben Bodenverdichtung/-erosion und Störungen des Wildes sind weitere negative Begleiterscheinungen möglich, wie z.B. Konflikte mit anderen Nutzenden, die Zunahme des motorisierten Verkehrs für die Anreise und die Nachfrage nach Parkmöglichkeiten.

 Vorgehen bei Verstössen
Stellt der Forstdienst Verstösse fest oder auch die Baupolizeibehörde (z.B. Biken abseits von Wegen quer durch den Wald, Erstellen von illegalen Pisten), müssen nach Art. 38 KWaG und 63a KWaV Massnahmen zu deren Behebung ergriffen werden. Bei wiederholten, eindeutigen und massiven Verstössen müssen weitere Massnahmen getroffen werden (z.B. Strafrechtliche Anzeige nach Art. 50 BauG). Wenn nicht ermittelt werden kann, wer die Pisten erstellt hat, wird das Verfahren gegen den Grundeigentümer erhoben. Dies können Strafrechtliche Anzeigen und Bussen nach Art. 50 BauG bis 50‘000.00 sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes beinhalten. Auch ist auf das Haftrisiko explizit hinzuweisen. Wenn der Grundeigentümer / Waldbesitzer Kenntnis eines illegalen Trails auf seiner Parzelle hat und diesen duldet, ist er im Schadenfall (Verunglückung einer Person) haftbar und kann, wenn grob Fahrlässigkeit vorliegt sogar strafrechtlich belangt werden. Der Gemeinderat möchte auf die Problematik hinweisen und Grundeigentümer sowie auch Betreiber ermutigen vorgängig eine Bewilligung für Biketrails einzuholen und allenfalls für Standort usw. eine Vorabklärung zu starten.  

 





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