Aktuelles

Der Gemeinderat Ochlenberg bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09.06.1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 6 der Bauverordnung vom 06.03.1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 03.04. bis 05.05.2014 bei der Gemeindeschreibe­rei Ochlenberg, Stauffenbach 14g, 3367 Ochlenberg, öffentlich auf.

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 BauV zu beschliessen.

Innert der Auflagefrist kann sowohl gegen das geringfügige Verfahren als auch gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Ochlenberg schriftlich und begründet Ein­sprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Ochlenberg, den 31.03.2014

GEMEINDERAT OCHLENBERG

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