An der Gemeindeversammlung vom 27.05.2013 wurde das neue Gebührenreglement einstimmig genehmigt. In Art. 48 dieses Reglements steht, dass der Gemeinderat in einem Gebührentarif (Verordnung) die Aufwandgebühr I und II pro Stunde beschliesst. Ebenfalls setzt der Gemeinderat dort nicht festgelegte Kanzleigebühren (Fotokopien etc.) und gemeindeeigene Spesenentschädigungen fest.
Der Gemeinderat hat den Gebührentarif an seiner Sitzung vom 03.06.2013 genehmigt. Der Gebührentarif tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 01.07.2013 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, erhoben werden.