Aktuelles

An der Gemeindeversammlung vom 27.05.2013 wurde das neue Gebührenreglement ein­stimmig genehmigt. In Art. 48 dieses Reglements steht, dass der Gemeinderat in einem Ge­bührentarif (Verordnung) die Aufwandgebühr I und II pro Stunde beschliesst. Ebenfalls setzt der Gemeinderat dort nicht festgelegte Kanzleigebühren (Fotokopien etc.) und gemeindeei­gene Spesenentschädigungen fest.

Der Gemeinderat hat den Gebührentarif an seiner Sitzung vom 03.06.2013 genehmigt. Der Gebührentarif tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 01.07.2013 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, erhoben werden.





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