Elektronisches Baubewilligungs- und Planerlassverfahren ab 1. März 2022
Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahren treten am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft.
Dies führt dazu, dass ein Baugesuch ab dem 1. März 2022 nur noch über eBau elektronisch auszufüllen ist und nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden kann.