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AHV 21 (Erhöhung Rentenalter der Frauen, flexiblerer Vorbezug / Aufschub)

An der Volksabstimmung vom 25. September 2022 wurde die Stabilisierung der AHV (AHV 21) angenommen. Die Änderungen werden ab dem Jahr 2024 schrittweise umgesetzt.

Mit der Reform wird das Rentenalter (neu: Referenzalter) der Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöht. Die Rente kann ab dem Jahr 2024 neu flexibel und monatsweise, zwischen 63 (für Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62) und 70 Jahren, bezogen werden. Ebenfalls können durch die Weiterarbeit nach dem 65. Altersjahr die Rente verbessert oder Beitragslücken geschlossen werden. Vor dem 65. Altersjahr bezogene Renten (Vorbezug) werden lebenslänglich gekürzt. Nach dem 65. Altersjahr bezogene Renten (Aufschub) erhalten einen Zuschlag.

Erhöhung Referenzalter Frauen
Das Referenzalter der Frauen wird am dem 1. Januar 2025 schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Dies bedeutet, dass das Referenzalter um drei Monate pro Jahr erhöht wird:

Jahrgang              Referenzalter neu
1961                      64 Jahre und 3 Monate
1962                      64 Jahre und 6 Monate
1963                      64 Jahre und 9 Monate
1964                      65 Jahre

Weiterhin gilt, dass die Beitragspflicht bis zum Referenzalter erfüllt werden muss. Be den Männern bleibt das Referenzalter von 65 Jahren bestehen.

Als Ausgleich zur Erhöhung des Referenzalters, erhalten die Frauen der Jahrgänge 1961 - 1969 (Übergangsgeneration) einen lebenslänglichen Rentenzuschlag zur Rente von maximal CHF 160.00 pro Monat, wenn die Rente nicht vorbezogen wird. Die Höhe des Zuschlags hängt vom Jahrgang und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen ab.

Weiterarbeit nach dem Referenzalter
Zur Berechnung der Altersrente werden heute die AHV-Beiträge bis zum Jahr vor dem Referenzalter berücksichtigt. Neu können Beiträge über das Referenzalter hinaus für die Höhe der Rente relevant sein. Der heute geltende AHV-Freibetrag beträgt CHF 1'400.00 pro Monat. Für weiterarbeitende Alters-Rentnerinnen/-Rentner wird dieser künftig freiwillig. Durch den Verzicht auf den Freibetrag können nach dem Referenzalter zusätzliche Beiträge bezahlt werden. Diese können zu einer Verbesserung der Altersrente führen. Dazu muss eine Neuberechnung der Altersrente beantragt werden. Insbesondere Frauen und Männer, welche Beitragslücken aufweisen, können die Altersrente durch eine Weiterarbeit nach dem Referenzalter aufbessern.

Informationen zur AHV 21
Ausführliche Informationen explizit zur AHV 21 finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern (www.akbern.ch). Ebenso finden Sie dort das Anmeldeformular für eine Rentenvorausberechnung. Ausserdem können Sie sich anhand eines Videos sowie einer Informationsbroschüre der Informationsstelle AHV/IV eine Übersicht verschaffen.

Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich an die AHV-Zweigestelle Ochlenberg wenden.

 





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