Coronavirus
«Ausserordentliche Lage» gilt ab Mitternacht auch im Kanton Bern
16. März 2020 – Medienmitteilung des Regierungsrates und der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern
Heute hat der Bundesrat für die gesamte Schweiz die «ausserordentliche Lage» erklärt. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Das Kantonale Führungsorgan des Kantons Bern unterstützt die verschärften Massnahmen des Bundes ausdrücklich und ruft die Bevölkerung auf, die entsprechenden Verhaltensregeln strikt einzuhalten. Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Medikamenten ist jederzeit sichergestellt.
An einer ausserordentlichen Sitzung hat der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er hat für die ganze Schweiz die «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz erklärt, um die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Der Regierungsrat hat bewusst zugewartet, bis die Landesregierung eine im ganzen Land geltende Notlage beschlossen und einheitliche Massnahmen definiert hat. Der Kanton Bern unterstützt die von der Landesregierung beschlossenen Massnahmen, die für die ganze Schweiz gelten, ausdrücklich und setzt sie konsequent um. Er wird keine Abweichungen zulassen und keine zusätzlichen Massnahmen beschliessen. Denn die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen schaffen gesamtschweizerisch Klarheit. Es braucht jetzt ein national koordiniertes Vorgehen, um die Corona-Krise zu bewältigen.
Der Regierungsrat und das Kantonale Führungsorgan sind sich bewusst, dass die verschärften Massnahmen das öffentliche Leben erheblich einschränken und die Wirtschaft belasten. Sie sind aber unumgänglich, um die Bevölkerung wirkungsvoll vor dem Virus zu schützen, namentlich auch die besonders gefährdeten Personen. Er dankt der Bevölkerung bereits jetzt für ihr Verständnis.
Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab Mitternacht öffentliche und private Veranstaltungen verboten sind. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt, es sind genügend Vorräte angelegt. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels und soziale Einrichtungen. Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
Das Kantonale Führungsorgan und der Regierungsrat rufen die Bevölkerung auf, Abstand zu halten, unnötige Kontakte zu vermeiden und die Hygienemassnahmen einzuhalten. Wo immer möglich soll per Homeoffice gearbeitet werden. Dies gilt namentlich für besonders gefährdete Personen. Insbesondere ältere Personen sollten zuhause bleiben.
Die Gesundheitsversorgung im Kanton Bern ist sichergestellt. Die Situation in den Berner Spitälern ist zwar angespannt. Es besteht aber keine Notlage. Gemäss den Massnahmen des Bundesrats bleiben Spitäler, Kliniken und Arztpraxen auch im Kanton Bern offen, müssen aber auf Eingriffe und Therapien verzichten, die nicht dringend nötig sind. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion klärt ab, ob und in welcher Form Auszubildende der Gesundheitsfachschulen unterstützend als Pflegepersonal eingesetzt werden könnten. Kindertagesstätten dürfen nur geschlossen werden, wenn andere geeignete Betreuungsangebote bestehen.
Der Regierungsrat hat heute entschieden, wie die Öffnungszeiten der kantonalen Verwaltung in den kommenden Wochen geregelt werden. Die Schalter der folgenden Organisationseinheiten werden ab sofort geschlossen: Steuerverwaltung, Arbeitslosenkassen und Regionale Arbeitsvermittlungszentren, Amt für Sozialversicherungen, Grundbuchämter, Regierungsstatthalterämter, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, Zivilstandsämter und Ausweiszentren (offen bleibt die Notpassstelle in Bern für die Ausstellung von Notpässen). Geschlossen sind nur die Schalter; die Ämter erfüllen ansonsten nach wie vor ihre Aufgaben und sind auch erreichbar.
Bei allen übrigen Betrieben entscheidet die zuständige Fachdirektion bis morgen Dienstagabend, ob die Schalter ganz oder teilweise geschlossen werden. Dabei gilt als Grundsatz, dass mindestens jene Schalterdienstleistungen sicherzustellen sind, die auch in Krisenzeiten notwendig sind, wobei zu gewährleisten ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – etwa durch Glasscheiben – gesundheitlich geschützt werden können. Angepasste Öffnungszeiten sind auf geeignete Weise öffentlich bekannt zu machen. Die Verwaltungsstellen ohne direkten Kundenkontakt arbeiten ohne grössere Einschränkungen.
Der Regierungsrat und das Kantonale Führungsorgan werden die Auswirkungen der Massnahmen des Bundesrats auf den Kanton Bern genau analysieren und wenn angezeigt die nötigen Schritte einleiten. Die Regierung hat mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass heute eine im Kanton Bern wohnhafte Person als Folge der Corona-Ansteckung gestorben ist. Gleichzeitig dankt sie der Bevölkerung für das Vertrauen in die Arbeit der Behörden und für das Einhalten der Massnahmen. Die Regierung ist sich bewusst, dass diese Massnahmen eine grosse Einschränkung des Alltags zur Folge haben.