Seit 01.01.2012 ist das neue Musikschulgesetz in Kraft und gemäss Art. 6 MSG benötigen die Musikschulen im Kanton Bern bis 01.08.2014 mindestens eine Gemeinde, die mit ihnen zusammenarbeitet und entsprechend einen Leistungsvertrag abschliesst. Die Gemeinden haben verschiedene Möglichkeiten, mit den Musikschulen künftig zusammen zu arbeiten.
Der Gemeinderat Ochlenberg hat an seiner Sitzung vom 02.06.2014 entschieden, die Musikschule Region Burgdorf und die Oberaargauische Musikschule Langenthal gemäss Art. 11 Abs. 2 MSG für die aus dem Gemeindegebiet Ochlenberg stammenden Musikschülerinnen und Musikschüler zu bezeichnen.