Aktuelles

Im Hinblick auf die bevorstehende Bundesfeier weisen wir die Bevölkerung darauf hin, dass das Abbrennen von Knallfeuerwerk auf Strassen, Plätzen und Wegen sowie in der Nähe von Häusern trotz Aufhebung des Feuerwerksverbots im Interesse der allgemeinen Sicherheit zu unterlassen ist.

Infolge der trockenen Witterung ist mit dem Umgang von Feuer und Feuerwerk grösste Vorsicht geboten und es wird empfohlen, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gänzlich zu verzichten. Es wird an die Vernunft und die Eigenverantwortung der Bevölkerung appelliert.

Insbesondere wird erwartet, dass die Darbietungen bei öffentlichen Feiern nicht gestört werden.

Um Brandfälle und Umweltschäden zu vermeiden, sind die folgenden Weisungen und Empfehlungen der Gebäudeversicherung Bern (GVB), der Umweltfachstellen und des Unterzeichnenden strikte zu beachten:

  1. Die Standorte für die 1. Augustfeuer sind sorgfältig auszuwählen. Die Feuerwehrkommandanten sind bei der Auswahl möglichst beratend beizuziehen.
  2. Feuerwerk darf nur im Freien auf befestigten oder von der Gemeinde zugelassenen Plätzen abgebrannt werden. Es ist darauf zu achten, dass für Personen und Sachen keine Gefährdung entsteht (Entfernung Personen, Gebäuden und brennbaren Material)
  3. Örtliche und zeitliche Beschränkungen der Gemeinden für das Abbrennen von Feuerwerk sind strikte einzuhalten. Komunale Feuer- und Feuerwerksverbote bleiben vorbehalten. Die Eltern werden ersucht, ihre Kinder entsprechend zu beaufsichtigen und über die möglichen Brand- und Unfallgefahren aufzuklären (die Gebrauchsanleitungen bitte genau einhalten).
  4. Lampions dürfen nicht unbeaufsichtigt brennen gelassen werden.
  5. Die Lagerung und der Verkauf von Feuerwerksartikeln haben entsprechend den Vorschriften der Eidg. Sprengstoffverordnung vom 27.11.2000 (SR 941.411) und der VKF Brandschutzrichtlinie 26-15 „Gefährliche Stoffe" vom 01.01.2015 zu erfolgen.
  6. Die zuständigen Gemeindeorgane sind dafür besorgt, dass die Feuerwehren im Notfall sofort einsatzbereit sind.

Wir appellieren an die Bevölkerung, alte Leute, Kinder und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken. In der Nähe von Häusern sollte deshalb - insbesondere zu vorgerückter Stunde - möglichst kein Lärm verursacht werden.

Wir wünschen allen eine schöne und unfallfreie Bundesfeier 2015.

Wangen a.A., 27.07.2015

Regierungsstatthalteramt Oberaargau





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