Im Hinblick auf die bevorstehende Bundesfeier weisen wir die Bevölkerung darauf hin, dass das Abbrennen von Knallfeuerwerk auf Strassen, Plätzen und Wegen sowie in der Nähe von Häusern trotz Aufhebung des Feuerwerksverbots im Interesse der allgemeinen Sicherheit zu unterlassen ist.
Infolge der trockenen Witterung ist mit dem Umgang von Feuer und Feuerwerk grösste Vorsicht geboten und es wird empfohlen, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gänzlich zu verzichten. Es wird an die Vernunft und die Eigenverantwortung der Bevölkerung appelliert.
Insbesondere wird erwartet, dass die Darbietungen bei öffentlichen Feiern nicht gestört werden.
Um Brandfälle und Umweltschäden zu vermeiden, sind die folgenden Weisungen und Empfehlungen der Gebäudeversicherung Bern (GVB), der Umweltfachstellen und des Unterzeichnenden strikte zu beachten:
Wir appellieren an die Bevölkerung, alte Leute, Kinder und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken. In der Nähe von Häusern sollte deshalb - insbesondere zu vorgerückter Stunde - möglichst kein Lärm verursacht werden.
Wir wünschen allen eine schöne und unfallfreie Bundesfeier 2015.
Wangen a.A., 27.07.2015
Regierungsstatthalteramt Oberaargau