Aktuelles

Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot vom 23.07.2015 wurde vom Regierungsstatthalteramt am 27.07.2015 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass in der Region Oberaargau die Waldbrandgefahr noch mehrheitlich als „gross" eingestuft wird. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau ruft die Bevölkerung deshalb auf, auf Feuer im Freien und im Wald zu verzichten. Wer trotz dieser Empfehlung im Wald oder im Freien Feuer entfachen will, ist gehalten, dies nur in den vorhandenen Feuerstellen zu tun und das Feuer danach vollständig zu löschen. Entfachte Feuer sind immer zu beobachten und ein allfälliger Funkenflug ist sofort zu löschen.

Im Hinblick auf die bevorstehende Bundesfeier weisen wir die Bevölkerung darauf hin, dass das Abbrennen von Knallfeuerwerk auf Strassen, Plätzen und Wegen sowie in der Nähe von Häusern trotz Aufhebung des Feuerwerksverbots im Interesse der allgemeinen Sicherheit zu unterlassen ist.

Infolge der trockenen Witterung ist mit dem Umgang von Feuer und Feuerwerk grösste Vorsicht geboten und es wird empfohlen, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gänzlich zu verzichten. Es wird an die Vernunft und die Eigenverantwortung der ölkerung appelliert.

Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden.





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