Änderung des kantonalen Waldgesetzes
Der Regierungsrat hat am 14.12.2022 beschlossen, die Wirtschafts- Energie- und Umweltdirektion zu ermächtigen ein Vernehmlassungsverfahren betreffen der Änderung des Kantonalen Waldgesetzes KWaG einzuleiten.
Mit der Änderung des Kantonalen Waldgesetzes vom 5. Mai 1997 (KWaG)1 wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, um die bisherige Abteilung Staatsforstbetrieb des Amts für Wald und Naturgefahren (AWN) in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft auszugliedern und ihr die Bewirtschaftung des Staatswalds zu übertragen. Der Kanton ist Alleinaktionär dieser Aktiengesellschaft bzw. bleibt in jedem Fall deren Mehrheitsaktionär.
Der Gemeinderat hat dieses Geschäft an der Sitzung vom 13. März 2023 behandelt und eine entsprechende Stellungnahme eingereicht.