NotfälleBei Notfällen und Vergiftungen mit Chemikalien ist raschmöglichst ein Arzt aufzusuchen. In Vergiftungsfällen informiert das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum.
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum
|
ChemikalienSeit August 2005 gilt in der Schweiz ein neues Chemikalienrecht. Für den Kauf von gefährlichen Chemikalien muss keine Bewilligung mehr eingeholt werden (z. B. früher Giftschein für die Giftklasse 2 bei der Gemeinde). Der Käufer muss nur noch einen Ausweis vorlegen und in einem Abgaberegister die sachgerechte Verwendung mittels Unterschrift bestätigen. Besonders gefährliche Chemikalien (früher Giftklasse 1) werden jedoch nur noch an berufliche Anwender verkauft. Gefährlichkeitsmerkmale können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Umwelt herunterladen. |