Publikation im in den nächsten zwei Anzeigerausgaben vom 10. September 2026 und 17. September 2026
Gemeinden Thörigen, Bettenhausen und Ochlenberg
Überbauungsordnung nach Art. 28 KGSchG in Verbindung mit Art. 21 und 22WVG für die Sicherung
von öffentlichen Abwasserleitungen (SöL)
Der Gemeinderat Thörigen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 09.06.1985
(BauG) die Überbauungsordnung «SöL» zur öffentlichen Auflage:
Einzelne Leitungsabschnitte befinden sich auf dem Gebiet der Nachbargemeinden Bettenhausen und
Ochlenberg. Die Abwasseranlagen der Gemeinde Thörigen haben dabei u. a. ca. die folgenden
Leitungslängen:
In Bettenhausen: Mischabwasser NW 450 mm, L = 280 m sowie NW 350 mm, L = 200m
In Ochtenberg: Pumpschacht und Druckleitung NW 63 mm, L = 45 m
Die Pläne werden ausschliesslich auf der Gemeindeverwaltung Thörigen aufgelegt. Die Einsichtnahme
auf elektronischem Weg ist möglich unter www.thoerigen.ch, aktuelles.
Die Akten liegen während 30 Tagen, d. h. vom 10.09.2026 bis und mit 12.10.2026 bei der
Gemeindeverwaltung Thörigen, Buchsistrasse 1A, 3367 Thörigen, öffentlich auf. Einsprachen sind
innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Thörigen,
Buchsistrasse 1A, 3367Thörigen, einzureichen.