Aktuelles

Auflage Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Jul 2026

Gemäss Art. 64 Organisationsreglement der Gemeinde Ochlenberg wird das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Juli 2026 liegt von Freitag, 10. Juli 2026, bis Montag, 10. August 2026, bei der Gemeindeverwaltung Ochlenberg öffentlich auf. Zusätzlich kann es auf der Website der Gemeinde eingesehen werden.

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen Versammlungsbeschlüsse und gegen Erlasse der Gemeinde kann gemäss Art. 60ff VRPG innert 30 Tagen nach der Versammlung, in Wahlsachen innert 10 Tagen, beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 in Wangen an der Aare, Beschwerde geführt werden. Zuständigkeits- und Verfahrensfehler sind an der Gemeindeversammlung sofort zu rügen (Rügepflicht gemäss Art. 49a GG).

260710-Auflageexemplar-Protokoll-der-Gemeindeversammlung-vom-4.07.2026.pdf





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