Publikation im amtlichen Anzeiger Oberaargau vom 4. Dezember 2025
Rechtsetzung; Änderung Personalverordnung ab 1. Januar 2026
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ochlenberg an seiner Sitzung vom 24. November 2025 der Änderung der Personalverordnung per 1. Januar 2026, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerde, beschlossen hat.
Die Änderung betrifft die Regelung für den Pikettdienst sowie die dafür ausgerichtete Entschädigung. Weiter werden die Nacht- und Wochenendzulagen erhöht.
Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung Ochlenberg, Dorf 87, 3476 Oschwand, oder unter www.ochlenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Beschlüsse des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG), innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, erhoben werden.
3476 Oschwand, 25. November 2025 Gemeinderat Ochlenberg