Aktuelles

Am 01.01.2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Es ersetzt das bisherige Vormundschaftsrecht.

Auf dieses Datum sind auch die elf kantonalen Fachbehörden und eine burgerliche Fachbehörde in Funktion getreten, wie sie im Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) vorgesehen sind. Diese Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) lösen die bisherigen vormundschaftlichen Behörden, d.h. die kommunalen Vormundschaftsbehörden, die Regierungsstatthalter (nur soweit diese vormundschaftliche Aufgaben wahrgenommen haben) und die burgerliche Oberwaisenkammer, ab.

Für die Gemeinde Ochlenberg ist die KESB Oberaargau zuständig:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau
Städtli 26
Postfach 239
3380 Wangen an der Aare

Tel. 032 346 69 75
Fax 032 346 69 99

Die wichtigsten Aufgaben der KESB finden Sie hier.

 





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