Sehr geehrte Damen und Herren
Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der Verwaltung beim Erstellen der Rechnung für die Hundetaxe 2026 ein Fehler beim Zitieren der Rechtsgrundlage unterlaufen ist. Die korrekte Rechtsgrundlage lautet wie folgt:
"Gestützt auf Art. 1, Untertitel 4.9, Ziffer 4.91 der Gebührenverordnung der Gemeinde Ochlenberg vom 1. Januar 2022 (Änderung per 01.01.2026) beträgt die Hundetaxe jährlich Fr. 60.00 pro Hund. Die Taxe ist für alle Hunde gleich."
Der in Rechnung gestellte Betrag ist auf sämtlichen Rechnung korrekt und wird daher nicht durch den Fehler beeinflusst.
Wir danken für Ihr Verständnis.