Aktuelles

An die Landwirtinnen und Landwirte:

Die am letzten Freitag ausgestellten Bewilligungen zur Unterschreitung der Entnahmegrenze sind noch bis Mittwoch, 1. Juli 2026 gültig. 

Die nächsten Ausnahmebewilligungen werden, sofern möglich, bis Donnerstag, 9. Juli 2026 ausgestellt.

Hierfür sind die Gesuche bitte bis am Mittwoch, 1. Juli 2026 um 10 Uhr an trosec@be.ch einzureichen. 

Ausnahmegesuche zur Unterschreitung der Entnahmegrenze sind durch jene Landwirte einzureichen, die aus einem Gewässerabschnitt Wasser entnehmen wollen, während die rote Marke an der massgebenden Pegellatte unterschritten ist (Karte mit Pegel-Standorten). Bei Unklarheiten zur massgebenden Pegellatte stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. 

Wir benötigen für jede Woche ein neues Gesuch, weil die Bewilligung auf Ersuchen ausgestellt wird. Für Ausnahmebewilligungen wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Sie können jedoch das bisherige Gesuchsformular mit einem neuen Datum versehen und erneut unterschreiben, damit Sie die Angaben noch erneut ausfüllen müssen.

Gesuchsformular-fuer-Ausnahme-nach-32-d-GSchG-D-Int2.pdf





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